-
Seit 1. Juli 2023 haben elektronische Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister erweiterte Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Compliance ihrer Händler und Auftraggeber mit dem ElektroG.
Sie müssen einer Prüfpflicht nachgehen. Wenn erforderliche Registrierungen beim Elektro-Altgeräte Register nicht nachgewiesen werden können, werden die entsprechenden Akteure gesperrt. Nicht registrierte Produkte dürfen nicht mehr ausgeliefert werden.
Maßgeblich ist der Paragraf 6 „Registrierung“ des ElektroG. So heißt es in Absatz 2: „Hersteller dürfen Elektro- oder Elektronikgeräte nicht in Verkehr bringen, wenn sie oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigte nicht oder nicht ordnungsgemäß registriert sind. Ist ein Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 dessen Bevollmächtigter entgegen Absatz 1 Satz 1 nicht oder nicht ordnungsgemäß registriert, dürfen Fulfilment-Dienstleister die Lagerhaltung, Verpackung, Adressierung oder den Versand in Bezug auf Elektro- oder Elektronikgeräte dieses Herstellers nicht vornehmen (3.)“ Hervorzuheben ist auch Absatz 3: „Jeder Hersteller ist verpflichtet, beim Anbieten und auf Rechnungen seine Registrierungsnummer anzugeben.“
Kann die Pflichterfüllung nicht nachgewiesen werden, drohen Accountsperrungen, Bußgelder und Abmahnungen. Aktuell kann es drei Monate dauern, bis eine Registrierung beim Elektro-Altgeräte Register genehmigt wird. Bei diesem bürokratischen Aufwand leistet Lightcycle Hilfestellung.
Weiterführende Informationen unter: www.lightcycle.de/vertreiber
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH
Frau Pauline Beier
Elsenheimerstr. 55a
80687 München
Deutschlandfon ..: Tel.: +49 30 609801 431
web ..: https://www.lightcycle.de
email : redaktionsbuero@lightcycle.deÜber Lightcycle
Lightcycle ist ein nicht gewinnorientiertes Gemeinschaftsunternehmen führender Lichthersteller und organisiert bundesweit die Rücknahme ausgedienter Leuchtstoffröhren, LED- und Energiesparlampen sowie Leuchten und bietet Services zur Erfüllung des Elektroaltgerätegesetzes (ElektroG) an. Lightcycle ist als beauftragter Dritter berechtigt, ausgediente Lampen und Leuchten zurückzunehmen. Kleine Mengen an Altlampen gehören in Sammelboxen im Handel oder auf den Wertstoffhof. Größere Mengen ab 50 Stück können an den Lightcycle Großmengensammelstellen abgegeben werden. Bei Sanierungsprojekten bietet Lightcycle eine Containergestellung und Direktabholung zur fachgerechten Entsorgung an. Lightcycle führt die gesammelten Lampen und Leuchten einem fachgerechten und gesetzeskonformen Recycling zu, wodurch die Wiederverwertung wertvoller Rohstoffe sichergestellt wird. Mehr Informationen finden Sie unter www.lightcycle.de, die nächstgelegene Großmengen- und Kleinmengen-Sammelstelle unter www.sammelstellensuche.de.
Pressekontakt:
Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH
Frau Pauline Beier
Elsenheimerstr. 55a
80687 Münchenfon ..: Tel.: +49 30 609801 431
web ..: https://www.lightcycle.de
email : redaktionsbuero@lightcycle.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von News-Ablage.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
ElektroG-Regelung seit 1. Juli: Prüfpflicht für elektronische Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister
veröffentlicht am 5. Juli 2023 in der Rubrik Allgemein
News wurden 53 x angesehen • Content-ID 91659
ElektroG-Regelung seit 1. Juli: Prüfpflicht für elektronische Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister
Lesezeit dieser News ca. 1 Minuten, 29 Sekunden
News-ID 91659
auf News Ablage suchen
Werden Sie Blogger
News verbreiten auf News Ablage
Tragen Sie Ihre News auf Presseverteiler Connektar ein. Diese werden dann auch auf diesem Portal erscheinen. Machen Sie User neugierig. Berichten Sie was es für News bei Ihnen gibt.
Tragen Sie Ihre News auf Presseverteiler Connektar ein. Diese werden dann auch auf diesem Portal erscheinen. Machen Sie User neugierig. Berichten Sie was es für News bei Ihnen gibt.
letzte News in dieser Ablage
- CryptoBlox unterzeichnet geänderten und neu formulierten Aktienkaufvertrag für die Übernahme von Blockchain Fintech
- Neues Kinderbuch zur E-Technik wecken Begeisterung und Forscherdrang, nicht nur bei den Kindern
- Kostenlose Computerschrottentsorgung in Lübeck – Platz schaffen und nachhaltig handeln!
- Penn Park Capital sichert sich 750 Millionen EUR von führenden europäischen Pensionsfonds
- Neue Komfortstation im Klinikum Lippe: Spitzenmedizin trifft Hotelambiente
- Luzar Publishing revolutioniert die Selfpublishing-Branche
- IP-Untersuchung beginnt auf Auranias Kuri-Yawi Gold-Ziel in Ecuador
- Aurania gewährt Aktienoptionen
- Jetzt zugreifen: Thermentausch-Aktion in Wien – sichern Sie sich eine moderne und effiziente Therme!
- Interview: Social Media als Erfolgsfaktor im digitalen Marketing?
News Ablage – Archiv
News Ablage