• Piedmont Lithium reicht Genehmigungsanträge ein

    Piedmont Lithium Limited (Piedmont oder das Unternehmen) freut sich bekannt zu geben, dass es beim US Army Corps of Engineers (das USACE) einen Antrag auf eine Einzelgenehmigung (Individual Permit) gemäß Abschnitt (Section) 404 für das unternehmenseigene Lithiumprojekt Piedmont im historischen Zinn-Spodumen-Gürtel Carolina in North Carolina (USA) eingereicht hat. Das USACE ist die leitende Behörde, die die Genehmigungsanträge des Unternehmens auf Bundesebene prüfen wird.

    Das Unternehmen hat bei der North Carolina Division of Water Resources (die NCDWR) gleichzeitig einen Antrag auf eine individuelle Wasserqualitätszertifizierung (Individual Water Quality Certification) gemäß Abschnitt (Section) 401 gestellt. Die Genehmigungen gemäß den Abschnitten (Sections) 404 und 401 sind typische Anforderungen an den von Piedmont Lithium geplanten Betrieb. Die Niederlassung von HDR Engineering in Charlotte fungierte als führender Berater bei der Vorbereitung beider Anträge.

    Diese wichtigen Anträge wurden abgeschlossen und in Übereinstimmung mit dem bereits zuvor gemeldeten geschätzten Genehmigungszeitraum des Unternehmens eingereicht (siehe aktualisierte Rahmenuntersuchung (Scoping Study) vom 13. September 2018), sodass Piedmont seinen gesamten Projektentwicklungsplan einhalten kann.

    Bereits zuvor geschätzter Genehmigungszeitraum für die Mine
    bzw. den Konzentrator von

    Piedmont Lithium
    2018 2019
    Aufgabe JFMAMJJASONDJFMAMJJASOND
    Kritische
    Problemanalyse

    Sediment- und
    Sumpfgebietsbeschre
    ibung

    Studie über
    bedrohte und
    gefährdete
    Arten

    Grundlegende
    Oberflächenwasser-P
    robennahme

    Grundwasser-Probenna
    hme und
    -Analyse

    Vorbereitung der
    Genehmigungsanträge
    gemäß
    404/401

    Prüf- und
    Genehmigungsprozess
    gemäß
    404/401

    Vorbereitung des
    Abbaugenehmigungsan
    trags

    Prüfung und
    Genehmigung der
    Abbaugenehmigung

    Piedmont geht davon aus, dass die restlichen Genehmigungsanträge, die für den Beginn der Bergbaubetriebe erforderlich sind, in der ersten Jahreshälfte 2019 bei verschiedenen staatlichen und lokalen Behörden eingereicht werden.

    President und Chief Executive Officer Keith D. Phillips sagte: Dieser Antrag ist ein weiterer Schritt in Richtung Erreichung unseres Ziels, in North Carolina Lithiumhydroxid in Batteriequalität herzustellen. Unser Team und unsere Berater haben enorme Vorbereitungsarbeiten geleistet und wir freuen uns auf eine weiterhin konstruktive Zusammenarbeit mit den zuständigen Regulierungsbehörden.

    Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

    Keith D. Phillips —-
    President & CEO —-
    Tel.: +1 973 809 0505 —-
    E-Mail: kphillips@piedmontlithium.com
    Anastasios (Taso) Arima
    Executive Director
    Tel.: +1 347 899 1522
    E-Mail: tarima@piedmontlithium.com

    Über Piedmont Lithium

    Piedmont Lithium Limited (ASX: PLL, OTC-NASDAQ Intl: PLLLY) besitzt eine 100-Prozent-Beteiligung am Lithiumprojekt Piedmont (das Projekt) im erstklassigen Zinn-Spodumen-Gürtel von Carolina (der ZSG) sowie entlang des Verlaufs der Minen Hallman Beam und Kings Mountain, die zwischen den 1950ern und 1980ern den Großteil des Lithiums für die westliche Welt lieferten. Der ZSG wird als eines der größten Lithiumgebiete der Welt beschrieben und liegt rund 25 Meilen westlich von Charlotte (North Carolina). Aufgrund seiner günstigen Geologie, der erprobten Metallurgie und des einfachen Zugangs zu Infrastruktur, Strom, F&E-Zentren für Lithium und Batteriespeicher, großen Hightech-Bevölkerungszentren sowie Lithiumverarbeitungseinrichtungen handelt es sich um einen erstklassigen Standort für die Errichtung eines ganzheitlichen Lithiumbetriebs.

    Zukunftsgerichtete Aussagen
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    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Piedmont Lithium Limited
    Ian Middlemas
    Level 9, BGC Centre
    6000 Perth, WA
    Australien

    email : info@piedmontlithium.com

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    Piedmont Lithium reicht Genehmigungsanträge ein

    veröffentlicht am 10. Januar 2019 in der Rubrik Allgemein
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